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Allgemeine Vertrags- und Geschäftsbedingungen der HIKITEC GmbH (Stand 10/2021)

 

1. Allgemeines

Die von der Firma HIKITEC GmbH gemachten Preisangaben und die von ihr erteilten Auftragsbedingungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Jegliche Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch HIKITEC GmbH. Zudem behält sich HIKITEC GmbH das Recht vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Die Auftragserteilung im Anschluss an eine von HIKITEC GmbH gemachte Preisangabe ist für HIKITEC GmbH erst bindend, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.

2. Preise

Die angegebenen Preise gelten ab Werk, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Fracht, Versicherung, Verpackung, sowie Datenübernahme. Pakete werden mit einem Paketdienst versendet. Große Lieferungen erfolgen durch einen von uns beauftragten Spediteur frei Bordsteinkante. Sollte eine weitere Anlieferung bzw. eine Lieferung an eine andere Adresse erfolgen, werden die hieraus resultierenden Kosten nachberechnet. Unsere Preise beinhalten keine Entsorgungskosten, sofern nicht gesondert ausgewiesen.

3. Preisschwankungen

Die angegebenen Preise sind bei Fernostimporten Tagespreise und unterliegen Währungs- und Marktschwankungen. Wir behalten uns vor, die Preise (auch bereits bestätigte Preise) bei starken Schwankungen gegebenenfalls anzupassen.

4. Schadensersatzansprüche

Ansprüche des Auftraggebers sind in jedem Falle ausgeschlossen. Bei Nichtabnahme von bestellter Ware, sind 25% Schadensersatz zu leisten.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu seinen normalen Geschäftsbedingungen zu veräußern, und zwar so lange er nicht im Verzug ist. Der Käufer tritt seine Forderung aus einer Weiterveräußerung bereits jetzt an uns ab. Er ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen bis zu unserem jederzeit möglichen Widerruf einzuziehen. Soweit unsere Forderungen fällig sind, ist der Käufer verpflichtet, die eingezogenen Forderungen unverzüglich an uns abzuführen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt. Auf unser Verlangen hat der Käufer seinem Abnehmer die Abtretung unverzüglich bekanntzugeben und uns die Benachrichtigung nachzuweisen, sowie die zur Einziehung notwendigen Auskünfte und Unterlagen mit dieser Benachrichtigung zu übersenden. Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter auf die Ware oder Forderung mittels Einschreiben zu unterrichten. Wir sind jederzeit berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware

zu untersagen und die Einzugsermächtigung zu widerrufen, sofern der Käufer in Verzug ist oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, seine Kreditwürdigkeit zu mindern. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Rückgabe der Ware auf Kosten des Käufers zu verlangen, diese wegzunehmen oder, falls die Ware bereits weiterveräußert wurde. Aber noch nicht vollständig bezahlt ist, die Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.

6. Produktion

Geringe Abweichungen in Qualität oder Ausführung, sind gestattet. Technische Änderungen zur Artikelverbesserung behält sich die Firma HIKITEC GmbH vor. Aufgrund der in den Herstellerländern gegebenen Herstellungsmöglichkeiten insbesondere bei Massenproduktionen, gilt als Qualitätsmaßstab herkömmliche „Sortierung“. Generell sind nachfolgende leichte Fehler im Endprodukt vom Besteller zu akzeptieren und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Druckfarben werden nach Pantone oder HKS Skalen hergestellt. Sie lassen sich lediglich aufgrund des Untergrundes an diese bedingt angleichen und müssen akzeptiert werden.

7. Toleranzen

Da in einer Produktion Differenzen nicht verhindert werden können, werden für die zu erwartende Qualität maximale Abweichungen in Toleranzwerten festgelegt.

Unter einer Toleranz von ±0.1 mm wird eine Schwankungsbreite von 0.2 mm verstanden. In der Regel werden Materialien zu Endprodukten verarbeitet, welche in sich und durch den Druck schon vor der Druckweiterverarbeitung Differenzen aufweisen. Es wird deshalb unterschieden zwischen:

Importierten Differenzen

Toleranzen in der Druckweiterverarbeitung

8 .Speicher

Geringfügige Abweichungen bei angegebenen Speicherkapazitäten (z. B. USB-Sticks) sind technisch bedingt und müssen akzeptiert werden. Sie stellen keinen Reklamationsgrund dar.

9. Liefer- und Leistungsumpfang

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % (produktions- und artikelabhängig) sind technisch bedingt und müssen akzeptiert werden. Mehr- oder Minderlieferungen werden mit dem Kunden abgerechnet. Mehr- oder Minderlieferungen berechtigen grundsätzlich nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

10. Mängelmeldung

Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. Beanstandete Ware ist auf Aufforderung auf Kosten und Gefahr des Käufers an uns zu übersenden. Von uns als mangelhaft anerkannte Ware wird nach unserer Wahl kostenfrei instandgesetzt, ausgetauscht oder gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages zurückgenommen. Stattdessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsrechte des Käufers entfallen, solange der Käufer in Verzug ist oder die Ware unsachgemäß behandelt, oder an ihnen Reparaturen oder Änderungen ohne unsere Einwilligung versucht oder vorgenommen hat, oder von Dritten hat ausführen lassen. Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte wird keine Haftung übernommen. Für die Lieferung von Ersatzstücken gelten die gleichen Bedingungen wie für die ursprüngliche Leistung.

11. Höhere Gewalt

Die HIKITEC GmbH kann nicht wegen versäumter Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag haftbar gemacht werden, wenn das Versäumnis die direkte oder indirekte Folge eines Ereignisses außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers ist. Dazu gehört insbesondere jegliche Art von höherer Gewalt; die Verweigerung, Einschränkung, Aussetzung oder Rücknahme einer Lizenz einer Genehmigung oder anderer Maßnahmen seitens der zuständigen Behörden, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Maschinenausfall, Streik, Aussperrung, Materialknappheit, Krieg, Aufstand, Energie oder Transportmöglichkeiten oder sonstige Tarifauseinandersetzungen.

12. Export

Dem Käufer ist bekannt, dass im Hinblick auf den Export der Liefergegenstände, Beschränkungen bestehen können, insbesondere eine behördliche Genehmigung erforderlich sein könnte. Falls der Käufer beabsichtigt, die Liefergegenstände aus dem Land, in dem er seinen Wohnsitz oder Sitz hat, oder aus einem anderen Land, in das sie auf Wunsch des Käufers von HIKITEC GmbH geliefert werden sollen, wieder zu exportieren, so wird der Käufer dies der HIKITEC GmbH mitteilen. Nach Eingang der Mitteilung wird die HIKITEC GmbH den Käufer über etwaige Exportbeschränkungen sowie das Verfahren zur Erlangung einer Exportgenehmigung informieren. Weitergehende Ansprüche gegenüber der HIKITEC GmbH bestehen nicht

13. Werbung

Die HIKITEC GmbH behält sich das Recht vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbe- bzw. Referenzzwecke weiterzuverwenden. Der Käufer muss die Verwendung vor Auftragserteilung ausdrücklich untersagen; ansonsten gilt die Verwendung als genehmigt.

14. Zahlung

Die HIKITEC GmbH behält sich vor die vereinbarte Leistung auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen. Die Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorauskasse, es sei denn eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart worden. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen auszugleichen.

15. Gefahrenüberang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

16. Gewährleistung

Die Firma HIKITEC GmbH gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Die Gewährleistung ist für folgende Fälle ausgeschlossen: Normale Abnutzung, Verschleißteile, unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von   Anwendungshinweisen, Brand, Blitzschlag, Überspannung, Feuchtigkeit aller Art, Betrieb mit falscher Strom-Art, oder Stromspannung, Eingriffe oder Reparaturen durch nicht autorisierte Personen, Inkompatibilität bei nicht unterstützenden Betriebssystemen oder anderer inkompatiblen Software.

Sollte HIKITEC GmbH Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistung akzeptieren, besteht für den Käufer gegenüber der HIKITEC GmbH kein Recht auf Minderung, Wandlung oder Neulieferung. In diesem Fall leitet die HIKITEC GmbH den Reparaturgegenstand lediglich für den Käufer an ihren Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich jedoch 10 Werktage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls sind hierfür Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend §§377, 387 HGB. Rücksendungen sind nur unter Verwendung einer der durch die Serviceabteilung der HIKITEC GmbH erteilten RMA Nummer möglich. Bei dieser stets freien Rücksendung ist eine Rechnungskopie und eine detaillierte Fehlerbeschreibung bei zuführen. Besteht für ein Produkt oder eine Produktgruppe ein gesonderter Service des Herstellers, so sind die Rücksendungen nach Vorgabe des Herstellers, direkt an ihn zu richten.  Die HIKITEC GmbH behält sich vor unautorisierte, unfreie, sowie Rücksendungen ohne Kaufnachweis oder sonstiger fehlender Unterlagen zu Lasten des Käufers zuzüglich einer Abwicklungspauschale gemäß der Servicepreisliste an den Käufer zurück zu retournieren. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an dem Liefergegenstand vorliegt, ist die HIKITEC GmbH nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung im Sinne des §439 BGB berechtigt. Weitergehende Rechte, insbesondere das Recht zur Wandlung des Kaufvertrages, können wir nur nach Ablauf einer gewissen Frist zur Nacherfüllung, bzw. Nachbesserung oder nach zweimaligem Fehlschlagen dieser geltend gemacht werden.  Nach Ablauf von 12 Monaten ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleitungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach Wahl der HIKITEC GmbH. Der Käufer ist verpflichtet vor Rückgabe des Liefergegenstandes eigenständig eine Datensicherung der von ihm benötigten Daten vorzunehmen. Die HIKITEC GmbH übernimmt keine Haftung auf eventuell verloren gegangene Daten, die sich zum Zeitpunkt der Rückgabe auf dem Speichermedium befinden. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die ausgebauten bzw. ersetzten Teile gehen in das Eigentum von HIKITEC GmbH über. In Fällen, in denen – auch für unseren Käufer – kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die Vorschriften §§474-479 BGB keine Anwendung. Sollte der Käufer die Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i. S. d. §478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen ein Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche Aufwendungen wird nur bis maximal 2 % des Netto-Warenwertes gewährt. Weitergehende Ansprüche, die auf §478 BGB zurückgreifen, sind durch die vereinbarte 24-monatige Gewährleistung als gleichwertiger Ausgleich i. S. d. § 478 IV S. 1 BGB abgerungen. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitere Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Die HIKITEC GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind, insbesondere nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit oder Ansprüche die auf §§1.4 des Produkthaftungsgesetz beruhen entstanden sind.  Für die Wiederherstellung von Daten haftet die HIKITEC GmbH nicht, sofern sie den Verlust vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Schadensansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen HIKITEC GmbH geltend gemacht werden, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit die Haftung für die HIKITEC GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies insbesondere auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Ergänzend zu den hier genannten Punkten gelten in allen Fällen die aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und Servicebedingungen der HIKITEC GmbH.

17. Vertragsbruch und Zahlungsunfähigkeit des Käufers

Unbeschadet anderer Ansprüche oder Rechte kann die HIKITEC GmbH das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt oder eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt, seinen Geschäftsbetrieb einstellt oder die Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens beantragt, ferner, wenn das Konkurs- oder Vergleichsverfahren über das Vermögen des Käufers auf Antrag eines Dritten eröffnet wird.

18. Produktsicherheit

Zur Einhaltung des Produktsicherheitsgesetztes (ProdSG §6) werden Produkte, sofern der Kunde keine anderen Angaben hierzu macht, standardmäßig mit den Kontakt- und Adressdaten der HIKITEC GmbH gekennzeichnet. Eine Abweichung kann nur gegen Berechnung der Selbstkosten durchgeführt werden.

19. Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ)

In unseren Preisen sind die abzuführenden GEMA-Gebühren enthalten. Die Vergütungspflicht der Händler von vergütungspflichtigen Produkten ergibt sich aus § 54b Abs. 1 und 3 UrhG. Der Händler haftet neben dem Hersteller und dem Importeur als Gesamtschuldner. Gemäß § 54 Abs. 3 UrhG entfällt die Vergütungspflicht des Händlers, soweit er die Art und Stückzahl der bezogenen Geräte und Speichermedien und ihre Bezugsquelle der ZPÜ jeweils bis zum 10. Januar und 10. Juli für das vorangegangene Kalenderhalbjahr unaufgefordert schriftlich mitteilt (§ 54b Abs. 3 Nr. 2 UrhG).

20. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Die Verträge der Parteien unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf. Für Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht mehr haben, ist Düsseldorf ebenfalls örtlicher Gerichtsstand. Vorstehende Gerichtsstandvereinbarungen gelten für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit diesem. Vorstehende Gerichtsstandvereinbarung gilt auch bei Streitigkeiten aus abgetretenem Recht eines unserer Leistungsträger, Vertragshäuser oder als Prozess-standschafter dieser Personen.

21. Datenschutz

Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Wir behalten uns vor, die im Kontext eines Auftrags erhobenen Daten für die Bewerbung eigener ähnlicher Waren zu verwenden. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen

22. Handel

Die HIKITEC GmbH beliefert ausschließlich Gewerbetreibende, Privatpersonen werden nicht beliefert.

 23. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhafter Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam und/oder vollständig ist.